Ende der allgemeinen Maskenpflicht in Arztpraxen
Sie haben es sicher mitbekommen: Inzwischen gilt auch in medizinischen Einrichtungen und Arztpraxen keine allgemeine Maskenpflicht mehr. Dementsprechend dürfen Sie, wenn Sie keine ansteckenden Krankheiten haben, auch die Uniambulanz gerne wieder ohne Maske betreten.
Sie haben Covid oder eine andere Atemwegserkrankung?
Wenn Sie Erkältungssymptome verspüren oder eine Erkrankung haben, die über Speichel oder Aerosole übertragen werden kann, bitten wir Sie, in der Uniambulanz weiterhin eine FFP2-Maske zu tragen – das tun wir umgekehrt auch. Lassen Sie uns gemeinsam Ansteckungsrisiken minimieren und Rücksicht aufeinander nehmen. Sollten Sie keine Maske dabei haben, sprechen Sie uns einfach an – wir stellen Ihnen gerne eine zur Verfügung.
Herzlichen Dank für Ihre Mithilfe!